Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Das sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TRAICO IT-Services (nachfolgend TRAICO genannt). Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen.

§ 1 Auftragserteilung

Angebote der TRAICO sind freibleibend. Aufträge können von uns durch schriftliche Mitteilung, per Telefax, mündlich oder fernmündlich angenommen werden. TRAICO ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn auf Seiten des Käufers eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist, Konkurs- oder Vergleichsantrag gestellt wurde oder sich der Vertragspartner mit der Bezahlung einer Sendung in Verzug befindet.

§ 2 Preise und Kosten

Die Preise sind freibleibend. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für die Anfahrt zum Kunden werden – abhängig von der Entfernung – zusätzlich berechnet.

§ 3 Zahlung

Sofern nichts anderes vereinbart wird, gilt als maximales Zahlungsziel 10 Werktage nach Rechnungsdatum, netto, ohne Abzug. Der Kunde verpflichtet sich, nach Ablauf dieser Frist ohne besondere Mahnung Zinsen auf unsere Forderung in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 4 Gewährleistung

Mängelrügen haben stets schriftlich zu erfolgen. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir berechtigt, im Rahmen der Nacherfüllung gemäß § 439 BGB zunächst eine Beseitigung des Mangels vorzunehmen.

Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern sie nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten). Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist sachlich auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

TRAICO behält sich das Eigentum an der Dienstleistungen bis zur vollständigen Zahlung der Forderung vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit Forderungen gegenüber dem Vertragspartner in laufender Rechnung gebucht sind (Kontokorrentvorbehalt).

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung für beide Vertragspartner ist Hamburg. Gerichtsstand ist ebenfalls Hamburg. Sollten unterschiedliche Geschäftsbedingungen verschiedene Gerichtsstände ausweisen, so wird hiermit Hamburg als Gerichtsstand vereinbart, soweit der Käufer Vollkaufmann ist.